Immer schön Zähne putzen...

Folgende Füllungstherapie soll außerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung gemäß Paragraph 28 Absatz 2 Satz 4 Sozialgesetzbuch V vorgenommen werden:
Zähne 24
Geb.Nr : 000112-3B
Anzahl : --
Bezeichnung : 1,3000 Dentinadhäsive Rekonstruktion analog 214 abzgl. BEMA 13b Gemäß Par. 5 GOZ in Verbindung mit Par. 28 Abs.2 Satz 4 SGB V

Honorar : 39,60 EUR


!!!

Sonst habt Ihr nicht nur Zahnschmerzen sondern seid auch noch arm. Man beachte übrigens, dass ich nur eine analoge Rekonstruktion im Mund habe. Stellt Euch mal vor, was da auch finanziell los wäre, wenn ich mich digital hätte behandeln ... man darf gar nicht drüber nachdenken...

Montag, 17. Mai 2004, 02:27, von basssebe | |comment